AGB für Coaching, Beratung und Training von Robert König Businesscoaching, Berlin
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Ihr Partner: Der Auftragnehmer, vertreten durch den Coach, Trainer und Dozenten Herrn König, ist seit 2003 beratend und ausbildend tätig und besitzt somit langjährige Beratungs- und Ausbildungserfahrung in den angebotenen Bereichen. Er verpflichtet sich freiwillig zum Wertekodex für Ethik und Qualität in der Weiterbildung sowie für Transparenz in der Unterrichtsdurchführung.
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und Trainer, hier: Robert König (nachfolgend Coach/Trainer genannt) und dem/der Klienten/in als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klienten/in das generelle Angebot des Coaches/Trainers, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Training) annimmt. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
(3) Der Coach/Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches/Trainers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrages
(1) Der Coach/Trainer erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klienten/in entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
(2) Ein subjektiv
erwarteter Erfolg des/der Klienten/in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht
die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Klienten/in.
Soweit der/die Klienten/in die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Coach/Trainer gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainers
(1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach/Trainer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Trainer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
(2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Klient/in trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen der/die Klienten/in keinen Versicherungsschutz durch ihn.
§ 4 Mitwirkung des/der Klienten/in
(1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für in Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
(2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein.
(3) Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
(4) Auch der/die Klient/in hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers
1) Der Coach/Trainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs/Trainers aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder -Verzeichnisse gelten nicht.
(2) Die Honorare für Erstgespräche, insbesondere Bewerbungscoaching, Bewerbungs-Check, Einzelcoaching usw. sind bei Beratung in bar zu begleichen bzw. vorab zu überweisen. Für Angebote im Bereich BUSINESS sowie COACHING-ON-DEMAND ist bei Erstkontakten eine Vorkasse von 60% des Auftragshonorars erforderlich. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
(3a) Businessangebote: Stornierungen sind kostenfrei bis 9 Tage vor Beginn des Coaching möglich. Ab 8 Tagen vorher fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars für die erste Sitzung an. Bei Absagen ab 3 Tagen vorher fällt das komplette Coachinghonorar an. Bei Vereinbarung eines neuen Termins können Teile der Ausfallgebühr aus Kulanz angerechnet werden. Dieses ist im Vorfeld des neuen Termins zu vereinbaren.
(3b) Basicangebote (Privatzahler): Bei nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klienten/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 60 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klienten/in 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach/Trainer verlangt werden.
(4) Termine, die von Seiten des Coaches/Trainers abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee/Trainee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee/Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach/Trainer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
(5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
(1) Der Coach/Trainer behandelt die Daten des/der Klienten/in vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in.
(2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
(3) § 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach/Trainer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
(4) Der Coach/Trainer kann Aufzeichnungen über seine Leistungen führen. Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
(5) Sofern der/die Klienten/in ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
(6) Kundenschutz: Der Coach respektiert und achtet das Kundenpotenzial seiner Auftraggeber. Dazu zählt, dass er keine Adressen von Teilnehmern seines Auftraggebers an Dritte weitergibt und diese auch selbst nicht für eigene Seminarangebote oder Ausbildungsangebote nutzen. Mailadressen von Teilnehmern können während laufender Coachings und Trainings zum Zwecke der Zusendung von Unterrichtsmaterialien (nach Zustimmung der entsprechenden Teilnehmer) genutzt und gespeichert werden. Sie werden dann nach Trainingsende gelöscht.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Anti-Sekten-Erklärung
Der Coach erklärt ausdrücklich, dass er weder der Scientology-Bewegung noch sonstigen sektenähnlichen Verbindungen bzw. Organisationen angehört. Er distanziert sich auch klar von solchen Gemeinschaften.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Coaching- und Trainingsaufträgen gilt Berlin als vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
AGB-Stand: 01.09.2020
Robert König Businesscoaching, Berlin
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